Wir schulen nach DGUV Regel 112-190
Dieser Kurs richtet sich an alle, die Atemschutz oder Atemschutzgeräte einsetzen müssen. Wir vermitteln dabei die rechtlichen Grundlagen und die Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Die Teilnehmer sollen nach der Schulung selbstständig die richtige Auswahl des filtrierenden Atemschutz, unter Berücksichtigung von Partikel- und Gasfiltern, treffen können. Wir zeigen die verschiedenen Möglichkeiten des Atemschutzes mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen der Atemschutzsysteme. Vorgestellt werden Filtergeräte ohne Gebläse mit Maske und Filter, Partikel- und gasfiltrierende Halbmasken, Filtergeräte mit Gebläse. Die Teilnehmer üben im Praxisteil das richtige Aufsetzen von Partikelmasken und wir überprüfen den Dichtsitz mit Hilfe eines Prüfkits.
Teilnehmer
Die Schulung richtet sich an alle Träger von Atemschutz und Atemschutzgebläsen.
Die Teilnehmer erhalten ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der persönlichen Schutzausrüstungen für Atemschutz. Damit verbunden bekommen diese Einblick in die einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, DGUV-Regeln sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN-/EN-Normen), damit sie den arbeitssicheren Zustand und die sachgerechte Anwendung von persönlichen Schutzausrüstungen beurteilen können.
Dabei erwerben sie die notwendigen Kenntnisse für die Auswahl, den Einsatz und die Handhabung von persönlischer Schutzausrüstung für Atemschutz.
Rechtliche und praktische Grundlagen
Rechtliche Grundlagen:
- Arbeitsschutzgesetz
- Berufsgenossenschaftliches Regelwerk
- persönliche Schutzausrüstung
Grundlagen Atemschutz:
- der Lunge
- Gefährdungsbereiche
- Bauarten und praktische Anwendung
- Partikelfilter und Gasfilter
- Unterschiede der verschiedenen Möglichkeiten von Atemschutz
- Auswahl des geeigneten Atemschutz
- Dichtigkeitsprüfung
Zum Abschluss findet, zum Nachweis der erworbenen Kenntnisse, eine schriftliche Prüfung statt.
allgemeine Informationen und Voraussetzungen
Allgemeine Informationen
Sind technische oder organisatorische Sicherungen nicht möglich, muss PSA getragen werden. In Bereichen mit Gefährdungen in der Luft durch Partikel oder Gase besteht die Pflicht sich mit Atemschutz oder Atemschutzgebläsen zu schützen.
Die Schulung Benutzung von Atemschutz und Atemschutzgebläsen hat vor der ersten Benutzung und danach einmal jährlich, alle 12 Monate, zu erfolgen.
Termin | auf Anfrage |
Art der Schulung | Benutzung von Atemschutz oder Atemschutzgebläsen |
Ort | bei Ihnen vor Ort |
Teilnehmer | Gruppe max. 12 Teilnehmer |
Dauer | 4 Stunden |
Preis brutto/ netto | 1.428,00 €/ 1.200 € |
Sie können die Schulung besser planen und an Ihre Abläufe anpassen.
Schulen Sie Abteilungsübergreifend Ihre Mitarbeiter und bringen gleichzeitig alle auf den gleichen Wissensstand.
Ihre Mitarbeiter haben keine umständliche Anreise und es entfallen die Kosten für Übernachtung und Verpflegung.
Mit unseren Trainern können Sie vor Ort die Szenarien und die Ausrüstung durchgehen, die Sie auch wirklich benötigen.
Sind unsere Trainer vor Ort, kann in der Schulung individuell auf die Gefährdungen eingegangen werden.
Lassen Sie Ihre Ausrüstung parallel zur Schulung überprüfen. Somit senken daher gleichzeitig Kosten.