Wir schulen nach DGUV Regel 112-194
Dieser Kurs richtet sich an alle, die sich in Lärmbereichen aufhalten. Es stellt sich immer die Frage, wann ist Lärm so laut, dass man sich schützen muss? Der Gesetzgeber hat dabei 2 Werte definiert und der Arbeitgeber hat dadurch klare Vorgaben um den Gefährdungen entgegen zu wirken. Die Teilnehmer erhalten in der Schulung nicht nur einen Überblick über die gesetzliche Lage, sondern auch tiefe Einblicke wie das Gehör aufgebaut ist. Somit wird das Wissen rund um das Hören intensiv vermittelt, denn niemand gewöhnt sich an den Lärm. Der Lärm sorgt dafür, dass sich die Wahrnehmung der Geräusche mit der Zeit verschlechtert und somit ein steter Hörverlust entsteht. Mit dieser Schulung zeigen wir die verschiedenen Möglichkeiten sich vorlauten Geräuschen zu schützen und was beachtet werden muss, wenn Gehörschutz, vor allem welcher, eingesetzt wird.
Teilnehmer
Die Schulung richtet sich an die in Lärmbereichen arbeiten.
Die Teilnehmer erhalten ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der persönlichen Schutzausrüstungen für Gehörschutz. Damit verbunden bekommen diese Einblick in die einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, DGUV-Regeln sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN-/EN-Normen), damit sie den arbeitssicheren Zustand und die sachgerechte Anwendung von persönlichen Schutzausrüstungen beurteilen können.
Dabei erwerben sie die notwendigen Kenntnisse für die Auswahl, den Einsatz und die Handhabung von persönlischer Schutzausrüstung für Gehörschutz.
Rechtliche und praktische Grundlagen
Rechtliche Grundlagen:
- Arbeitsschutzgesetz
- Berufsgenossenschaftliches Regelwerk
- persönliche Schutzausrüstung
Grundlagen Gehörschutz:
- Aufbau des Ohres
- Gefährdungsbereiche
- Bauarten und praktische Anwendung
- Unterschiede der verschiedenen Gehörschützer
- Auswahl des geeigneten Gehörschutzes
- Dichtsitztest
Zum Abschluss findet, zum Nachweis der erworbenen Kenntnisse, eine schriftliche Prüfung statt.
allgemeine Informationen und Voraussetzungen
Allgemeine Informationen
Sind technische oder organisatorische Sicherungen nicht möglich, muss PSA getragen werden. In Lärmbereichen von >80dB(A) muss Gehörschutz vom Unternehmer zur Verfügung gestellt werden, ab 85dB(A) muss dieser von den Mitarbeitern getragen werden.
Die Schulung Benutzung von Gehörschutz hat vor der ersten Benutzung und danach einmal jährlich, alle 12 Monate, zu erfolgen.
Termin | auf Anfrage |
Art der Schulung | Benutzung von Gehörschutz |
Ort | bei Ihnen vor Ort |
Teilnehmer | Gruppe max. 12 Teilnehmer |
Dauer | nach Absprache der Dauer und Themen |
Preis brutto/ netto | 1.428,00 €/ 1.200 € |
Sie können die Schulung besser planen und an Ihre Abläufe anpassen.
Schulen Sie Abteilungsübergreifend Ihre Mitarbeiter und bringen gleichzeitig alle auf den gleichen Wissensstand.
Ihre Mitarbeiter haben keine umständliche Anreise und es entfallen die Kosten für Übernachtung und Verpflegung.
Mit unseren Trainern können Sie vor Ort die Szenarien und die Ausrüstung durchgehen, die Sie auch wirklich benötigen.
Sind unsere Trainer vor Ort, kann in der Schulung individuell auf die Gefährdungen eingegangen werden.
Lassen Sie Ihre Ausrüstung parallel zur Schulung überprüfen. Somit senken daher gleichzeitig Kosten.