Gehörschutz

Gehörschutz, Lärmbereiche


Wir analysieren Lärmbereiche und bieten Lösungen für passenden Gehörschutz

Analyse Lärmbereich

Was ist ein Lärmbereich?

Nach DGUV Regel 112-194 werden 2 Lärmbereiche vorgegeben, die für den Unternehmer relevant sind.

Überschreitet der Tages-Lärmpegelexpositionspegel 80 dB(A) oder den Höchstwert des C-bewerteten Schalldruckpegels von 135 dB(C), sind geeignete Gehörschutzmittel vom Unternehmer zur Verfügung zustellen.

Übersteigt der Tages-Lärmexpositionspegel 85 dB(A) oder den Höchstwert des Schalldruckpegels 137 dB(C), muss Gehörschutz betragen werden, der die Belastung in den Bereich von unter 79 - 70 dB(A) herunterdämmt. Eine Überprotektion ist zu vermeiden, wenn vom Mitarbeiter gewünscht im Einzelfall zulässig.

Durch entsprechende Messungen mit einem

  • Schallpegelmesser nach DIN EN 61672 Klasse 1 (vorzugsweise) oder Klasse 2,
  • Personenschall­exposimeter nach DIN EN 61252, vorzugsweise entsprechend DIN EN 61672 Klasse 1

können die Lärmbereiche identifiziert werden und Gegenmaßnahmen getroffen werden.

Bei den Maßnahmen greift das TOP-Prinzip, wonach erst nach technischen Lösungen gesucht werden muss. Erst danach sollen organisatorischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden und wenn es dann nicht möglich ist, die Gefährdung zu reduzieren darf Persönliche Schutzausrüstung zum Einsatz kommen.

Richtige Auswahl

Für die Auswahl und Bewertung der richtigen Schalldämmung muss berücksichtigt werden, dass

  • der am Ohr des Benutzers wirksame Lärmexpositionspegel die Schädigungsgrenze nicht überschreiten darf
  • durch unsachgemäße Benutzung oder Verschleiß die Schutzwirkung geringer ist, als die im Labor ermittelten Werte
  • eine Überprotektion vermieden werden sollte
  • Warntöne und Signalerkennung wahrgenommen werden.

Für jede Anforderung die perfekte Lösung

Bei den Gehörschutzstöpseln unterscheidet man 

  • fertig geformte Gehörschutzstöpsel einschließlich Gehörschutz-Otoplastiken,
  • vor Gebrauch zu formende Gehörschutzstöpsel,
  • Bügelstöpsel.

Diese werden im Gehörgang oder in der Ohrmulde getragen. 


Um den passende Gehörschutzstöpsel auszuwählen, muss die Handhabung gezeigt, geübt und ein Korrekturwert einbezogen werden. 


Bei Vor Gebrauch zu formende Gehörschutzstöpsel beträgt der korrekturwert 9dB und bei fertig geformte Gehörschutzstöpsel 5dB. 

Kapselgehörschützer  gibt es in den verschiedensten Varianten. Grundsätzlich unterscheidet man passiven oder aktiven  Gehörschutz. Bei dem aktiven Gehörschutz wird Elektronik eingesetzt.


Die Vorteile von Kapselgehörschützer sind:

  • bei wiederholten kurzzeitigen Lärmexposition ein häufiges Auf- und Absetzen erforderlich machen
  • wenn Gehörschutzstöpsel wegen zu enger Gehörgänge nicht vertragen werden,
  • es eine Neigung zu Gehörgangsentzündungen oder sonstigen lokalen Unverträglichkeiten beim Tragen von Gehörschutzstöpseln gibt.

Dazu gibt es verschiedene Ausführungen die je nach Einsatzgebiet Vorteile mit sich bringen:

  • Kapselgehörschützer mit pegelabhängiger Schalldämmung
  • Kapselgehörschützer mit Kommunikationseinrichtungen
  • Kapselgehörschützer mit eingebautem Radio
  • Kapselgehörschützer an Industrieschutzhelmen

Beim Einsatz von Gehörschutzkapseln muss ein Korrekturabzug von 5dB berücksichtigt werden.

Otoplastiken sind individuell hergestellte Gehörschützer die im Gehörgang eingeführt werden und Halt in der Ohrmuschel haben. 


Für die Abformung muss das Personal speziell ausgebildet sein und das Ohr muss vorher begutachtet werden. Sind Auffälligkeiten vorhanden, ist Rückprache mit einem Arzt zu führen.


Zwischen Abformung und Funktionskontrolle dürfen nicht mehr wie 6 Monate liegen. Eine Wiederholung der Funktionskontrolle muss alle 3 Jahre durchgeführt werden.

 

Beim Einsatz von Otoplastiken muss ein Korrekturabzug von 3dB berücksichtigt werden.

Wir behalten Ihre Termine im Blick

Ihre Vorteile

Wir bieten Ihnen für die regelmäßige Überprüfung ein Wartungsvertrag an.

Mit Abschluss des Vertrages übernehmen wir die komplette Terminüberwachung und -erinnerung, damit Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Sparen Sie sich Zeit und Kosten für die Kontrolle der fälligen Wartungen.

Ihr individuelles System

Durch die Terminkontrolle werden Sie von uns informiert und erinnert, welche Geräte als nächstes gewartet werden müssen.

Unser Servicetechniker stimmt mit Ihnen einen Termin bei Ihnen vor Ort ab, wann die Wartung stattfinden kann.

Planen Sie eine Schulung über die Benutzung der Systeme mit uns, so kann parallel die Wartung durchgeführt werden. Unser Schulungspersonal kann dabei genau auf Ihre Bedürfnisse eingehen, damit Ihre Mitarbeiter mit den eingesetzten Systemen vertraut sind.

Sie möchten mehr über die Wartung erfahren?

anrufen +49 7644 5639995

Chat +49 176 21437458

Beratung vor Ort

Share by: