Wartung

Wartung


Überblick der angebotenen Wartungen

Wartung mit Dokumentation

Damit Ihre Ausrüstungen und Sicherungssysteme im Ernstfall funktionieren, sind regelmäßige Überprüfungen sehr wichtig. Nur wenn Schäden frühzeitig erkannt werden, können schwere Unfälle gemindert oder verhindert werden.

Übersicht der Wartungen

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz ist nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, zur überprüfen. 


Die Überprüfung hat durch einen Sachkundigen zu erfolgen, der eine Ausbildung bei einem Hersteller absolviert hat. Dabei sollte der Sachkundige ausreichende Kenntnisse  auf dem Gebiet der PSA gegen Absturz und deren bestimmungsgemäßen Benutzung haben. Er sollte mit den einschlägigen staatlichen  Arbeitsschutzvorschriften, dem DGUV-Regelwerk sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik, DIN EN Normen und DIN Normen vertraut sein. Dadurch kann diese Person den ordnungsgemäßen Zustand von PSA gegen Absturz prüfen und beurteilen.


Unsere Prüfer besuchen regelmäßig Auffrischungskurse und Weiterbildungen, damit die von Ihnen geforderte Qualität gewährleistet wird.

Sicher gesichert

Anschlagseinrichtungen, wie Anschlagspunkte, Drahtseilsysteme oder Steigschutzeinrichtungen, die an einer baulichen Anlage fest montiert sind, müssen durch einen Sachkundigen jährlich überprüft werden.


Die Fachinformation "Durchführung von Sachkundigenprüfungen an Anschlageinrichtungen" und die DGUV Information 201-056 "Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern" bilden die Grundlage für die sachkundige Prüfung von dauerhaft befestigten Anschlageinrichtungen.

Hoch hinaus

Leitern, Tritte und Fahrgerüste sind nach Bedarf, jedoch einmal jährlich durch einen Sachkundigen zu überprüfen.


Fehlerhafte oder fehlende Teile sind dabei auszutauschen oder zu ersetzen. Solange die Leitern, Tritte oder Fahrgerüste  in keinem ordnungsgemäßen Zustand sind, dürfen sie nicht eingesetzt werden.

sorgenfrei atmen

Die Wartung und Reparatur von Atemschutzgebläsen und Kopfteilen wird von unserem geschulten Fachpersonal durchgeführt. Dabei überprüfen wir die Funktionsfähigkeit der Gebläseeinheiten und den Zustand der Akkus. 


Bei uns im Werk oder bei Ihnen vor Ort können Gebläse-Kopfteile, Vollmasken und Halbmasken geprüft werden. Hier werden zusätzlich Verschleißteile, wie Dichtungen, Abreißvisiere usw., getauscht.

auch im Alter noch gut hören

Grundlage für die Überprüfung von Gehörschutz ist die DGUV Information 212-003. Diese erläutert die Möglichkeiten der Bestimmung der individuellen Schutzwirkung bei der Benutzung von Gehörschutz.


Haben Sie Otoplastiken im Einsatz, ist eine wiederkehrende Kontrolle nach maximal 3 Jahren gefordert. Bei wiederkehrenden Kontrollen soll festgestellt werden, dass sich die Eigenschaften der Otoplastik und Ihr Sitz im Gehörgang nicht geändert haben.


Der menschliche Gehörgang verändert sich im Laufe des Lebens immer wieder. Daher kann es sein, dass der individuelle Gehörschutz mit der Zeit seine schützende Wirkung verliert.

Wir behalten Ihre Termine im Blick

Ihre Vorteile

Wir bieten Ihnen für die regelmäßige Überprüfung ein Wartungsvertrag an.

Mit Abschluss des Vertrages übernehmen wir die komplette Terminüberwachung und -erinnerung, damit Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Sparen Sie sich Zeit und Kosten für die Kontrolle der fälligen Wartungen.

Ihr individuelles System

Durch die Terminkontrolle werden Sie von uns informiert und erinnert, welche Geräte als nächstes gewartet werden müssen.

Unser Servicetechniker stimmt mit Ihnen einen Termin bei Ihnen vor Ort ab, wann die Wartung stattfinden kann.

Planen Sie eine Schulung über die Benutzung der Systeme mit uns, so kann parallel die Wartung durchgeführt werden. Unser Schulungspersonal kann dabei genau auf Ihre Bedürfnisse eingehen, damit Ihre Mitarbeiter mit den eingesetzten Systemen vertraut sind.

Sie möchten mehr über die Wartung erfahren?

anrufen +49 7644 5639995

Chat +49 176 21437458

Beratung vor Ort

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